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Mutter Kind Pass 1

Liebe Leserinnen und Leser!

 

 

In der heutigen Folge geht es um den Mutter-Kind-Pass.

 

 

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft

 

Allgemeine Informationen

 

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er beinhaltet die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Alle vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Mutter und Kind. Die Untersuchungen sind nur bei Inanspruchnahme von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger kostenlos. 

 

Nicht krankenversicherte Frauen müssen sich vor Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Gebietskrankenkasse, die für den Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen. Mit diesem Beleg können dann bei einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers die jeweiligen vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos durchgeführt werden.

 

HINWEIS

 

Untersuchungen im Ausland werden dann in Österreich anerkannt und somit bleibt auch der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld aufrecht, wenn die Art und der Zeitpunkt der Untersuchung den Vorgaben des österreichischen Mutter-Kind-Passes entsprechen.

 

TIPP

 

Innerhalb der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche kann im Rahmen des Mutter-Kind-Passes eine einstündige Hebammenberatung in Anspruch genommen werden.

 

Untersuchungsprogramm für die Schwangere

 

Während der Schwangerschaft sind fünf ärztliche Untersuchungen der Schwangeren vorgesehen:

 

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen während der Schwangerschaft

Untersuchung

Untersuchungstermin

Untersuchungsumfang

1.

Bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche

·         Blutuntersuchungen:

o    Test auf Vorliegen einer Luesinfektion

o    Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes

o    Bestimmung des Hämoglobinwertes und des Hämatokrits (oder der Erythrozytenzahl)

o    Toxoplasmosetest mit Wiederholungsuntersuchungen bei negativem bzw. abklärungsbedürftigem Titer, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes über einen eindeutig positiven Titer

o    Bestimmung des Rötelnantikörpertiters

o    HIV-Test

·         Ausführliche Anamneseerhebung

·         Gynäkologische Untersuchung

·         Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren

·         Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

2.

In der 17. bis 20. Schwangerschaftswoche

·         Interne Untersuchung

·         Ausführliche Anamneseerhebung

·         Gynäkologische Untersuchung

·         Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren

·         Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

3.

In der 25. bis 28. Schwangerschaftswoche

·         Bestimmung des Hämatokrits und des Hämoglobinwerts

·         Hepatitis-B-Untersuchung (HBS-Antigen-Bestimmung)

·         Oraler Glukosetoleranztest

·         Ausführliche Anamneseerhebung

·         Gynäkologische Untersuchung

·         Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren

·         Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

4.

In der 30. bis 34. Schwangerschaftswoche

·         Ausführliche Anamneseerhebung

·         Gynäkologische Untersuchung

·         Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren

·         Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

5.

In der 35. bis 38. Schwangerschaftswoche

·         Ausführliche Anamneseerhebung

·         Gynäkologische Untersuchung

·         Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren

·         Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

 

 

Ultraschalluntersuchung

 

Zusätzlich zu den genannten Untersuchungen wird jeweils eine Ultraschalluntersuchung der Schwangeren in der 8. bis 12., in der 18. bis 22. und in der 30. bis 34. Schwangerschaftswoche empfohlen.

 

Die Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft sind nicht Voraussetzung für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

 

·         Mutter-Kind-Pass-Verordnung (MuKiPassV)

 

·         Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

 

Soweit heute zum Mutter-Kind-Pass. Nächste Woche geht es weiter damit.

Für heute wünsche ich euch einen wunderschönen Morgen, einen wunderschönen Tag, eine gute Nacht, wann immer ihr diesen Blogartikel lest.

 

Eure Rosa Blume

 

 P.S: weitere Aritkel:

 

Adoption - eine Option für mich?

 

Kinderbetreuungsgeld

Wochengeld

Familienbeihilfe

Alleinerziehend

Familienbesteuerung

Familienhärteausgleich

 

 

 

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