Schwangerschaftsabbruch

Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs

 

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich seit 1.1.1975 im Strafgesetzbuch (§§ 96-98 StGB) neu geregelt. Sowohl der Schwangerschaftsabbruch, mit Einwilligung der Schwangeren, als auch der ohne Einwilligung der Schwangeren, werden bestraft, (§ 98 StGB), wobei dessen Durchführung durch einen Nicht-Arzt das Strafmaß erhöht (§ 96 StGB StGB).

 

 

Gewissensfreiheit

 

Kein Arzt oder sonstiges medizinisches Personal muß einen Schwangerschaftsabbruch durchführen oder daran mitwirken, es sei denn, daß akute Lebensgefahr für die Frau besteht (§ 97 Abs. 2 StGB).

Ausnahmen

 

Nach § 97 StGB ist der Schwangerschaftsabbruch nur dann straflos, wenn einer von drei Fällen gegeben ist:

 

1. Wenn innerhalb der ersten drei Monate nach Schwangerschaftsbeginn, nach voriger ärztlicher Beratung durch einen Arzt, abgetrieben wird.

 

2. Wenn die Schwangere aus einer ernsten Lebens- oder Gesundheitsgefährdung zu retten ist, oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt ist, oder die Schwangere zur Zeit der Empfängnis des Kindes unter 14 Jahre alt war - in diesen Situationen immer ein Arzt den Schwangerschaftsabbruch durchführt.

 

3. Wenn die Schwangere aus akuter Lebensgefahr, (auch ohne Arzt), gerettet werden muss und dabei das Kind nicht gerettet werden kann.

 


Zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Müttern und Kindern ist es notwendig, daß im Strafgesetzbuch klare Grenzen stehen. Diese Regelungen haben leider diese Aufgabe nur teilweise erfüllt, und der Gesellschaft nach mehr als 40 Jahren nur wenig Orientierung gegeben.  Vieles bleibt unklar: Sollen Schwangere nicht auch von Therapeuten beraten werden, bevor sie sich so einem Risiko aussetzen?  Sind Menschen mit Behinderungen nicht gleich viel wert wie alle anderen?  Warum sollen Mütter, die bei der Empfängnis unter 14 waren, automatisch bis zur Geburt abtreiben lassen?  Warum gibt es in Österreich noch immer keine Statistiken, wie viele Frauen im Jahr einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, und warum?

 

Eines ist klar: Schwangere und Mütter brauchen schnell und umfassend viel Unterstützung. Denn man muß keinem Schwangerschaftsabbruch zustimmen, ohne sich genau informiert zu haben. Vielleicht gibt es ja bessere Alternativen...


 

Gemeinsam hoffen – das sind wir: ein Team von erfahrenen Lebens- und Sozialberaterinnen, die dir zur Seite stehen