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Alleinerziehend 2

Photo by Katie Emslie on Unsplash
Photo by Katie Emslie on Unsplash

 Liebe Leserinnen und Leser!

 

Heute geht es weiter mit unserer Serie zu Alleinerziehenden.

 

 

1.     Familienhärteausgleich

 

Der Familienhärteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Hilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

 

Anspruchsvoraussetzungen

 

Unverschuldet in Not geratene Familien - auch Elternteile mit Kindern - können im Rahmen des Härteausgleichs eine einmalige finanzielle Zuwendung erhalten. Diese Zuwendung ist als Überbrückungshilfe gedacht in Fällen, in denen die Existenzgrundlage einer Familie aufgrund eines besonderen Ereignisses (zum Beispiel Todesfall, Scheidung, Unfall, Erwerbsunfähigkeit) gefährdet ist und andere Unterstützungen wie Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe nicht ausreichen. Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Familienhärteausgleich besteht nicht.

Anspruchsberechtigt sind:

 

§  Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

 

§  EU/EWR-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger

 

§  Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich

 

§  Anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention

 

Arten der Zuwendung

 

Es gibt verschiedene Arten der Zuwendung:

Geldmittel, zinsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse.

 

2.     AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe 

 

Die AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe können Frauen und Männer erhalten, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie

 

§  eine Arbeit aufnehmen wollen,

 

§  an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z.B. Kurs) teilnehmen wollen,

 

oder weil

 

§  sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben,

 

§  wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern,

 

§  die bisherige Betreuungsperson ausfällt.

 

Weitere Voraussetzungen sind: Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sein (ein Kind mit Beeinträchtigung muss jünger als 18 Jahre sein).

 

Unterstützung in Notlagen

 

FamilienhelferInnen unterstützen alleinerziehende Eltern in Notlagen und Krisensituationen, wenn diese ihren Betreuungs- und Versorgungspflichten allein nicht nachkommen können. 
Mögliche Gründe sind zum Beispiel:

 

§  Überlastung und Erschöpfung

 

§  Erkrankung oder psychische Krise

 

§  Tod der Partnerin/des Partners

 

Angebote:

 

Familienhilfe - Caritas der Erzdiözese Wien

 

Wiener Kinder- und Jugendhilfe - MAG ELF

 

Frühe Hilfen Wien - Die Möwe

 

Grow Together 

 

 

Soweit heute zu den Hilfen für Alleinerziehende. Nächste Woche geht es weiter!

 

Wer Unterstützung braucht, oder sich auch mit anderen Alleinerziehenden austauschen möchte, ist herzlich eingeladen sich bei uns zu melden. Wir haben einmal im Monat eine Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende, genannt „In guter Hoffnung“. Sie findet jeden 2. Donnerstag im Monat um 10 Uhr in unserer Beratungsstelle in Wien statt. Wir bitten um eine Voranmeldung über unserer Hotline +43-664-2000 466 oder per E-Mail an beratung@lebensbewegung.at. 

Für heute bleibt mir nur noch euch einen wunderschönen Tag, eine gute Nacht oder einen wundervollen Morgen zu wünschen!

 Eure Rosa Blume

 

P.S:

weiterführende Links:

 

Familienhärteausgleich

AMS-Kinderbetreuungshilfe

P.P.S:

 

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