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#fairändern - juristische Aspekte der Bürgerinitiative - Dr. Stephanie Merckens

Liebe Leserinnen und Leser!

 

 

Heute habe ich als Interviewgast die Frau Doktor Stephanie Merckens. Sie ist Juristin und wir haben beschlossen, dass wir eine Folge machen wollen über die juristischen Aspekte der Forderung von #fairändern. Ich habe euch ja schon im Oktober eine Folge über die ganze Parlamentarische Petition #fairändern gemacht, alle Punkte ein bisschen aufgezeigt, warum wir das Ganze unterstützen. Nachdem es einige Diskussionen im österreichischen Fernsehen gab, was diese Petition betrifft, besonders eine der Forderungen, nämlich die Eugenische Indikation. Es wurde nicht so sehr auf die geforderte Statistik „draufgehauen“ und auch nicht auf die Forderung einer verpflichtenden Beratungszeit, sondern eben auf die Forderung, dass die Eugenische Indikation aus dem Gesetzestext gestrichen wird. Was bedeutet das rechtlich genau, wenn dieser Paragraph gestrichen wird beziehungsweise was bleibt aber trotzdem erhalten, weil das ist ja ein Missverständnis von vielen, dass gemeint wird, dass dann der ganze Paragraph gestrichen wird, allerdings geht es aber eigentlich genau um diesen einen Ausdruck „Eugenische Indikation“, weil er eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung darstellt.

 

 

 

Frau Dr. Merckens: Ja, das hat tatsächlich für etwas Verwirrung gesorgt und ist immer noch nicht ganz aufgeklärt, zumindest in den öffentlichen Diskussionen. Die Bürgerinitiative #fairändern hat sich sehr intensiv im Vorfeld damit auseinandergesetzt, welche Forderungen sie sinnvoll findet, um grundsätzlich dazu beizutragen, dass es Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt einfacher gemacht wird, doch den Mut aufzubringen sich für das Kind zu entscheiden. Sie hat immer ganz bewusst auf der Seite der Frau selber angesetzt und an dem Recht der Frau gut informiert zu sein, nicht unter Druck und überholt eine Entscheidung fällen zu müssen. Das war die eine Zielrichtung der verschiedenen Forderungen der Bürgerinitiative #fairändern, daher auch eine Forderung nach einer anonymen Statistik, nach einer regelmäßigen, anonymen Motiverhebung, einfach damit man mehr Daten und Fakten kennt, um gesetzlich maßgeschneidert reagieren zu können. Die Forderung danach, dass es eine gewisse Bedenkzeit gibt zwischen der Anmeldung und der tatsächlichen Durchführung der Abtreibung. Da geht es nicht darum, einen Hürdenlauf für die Frauen aufzubauen, sondern aus der Erfahrung heraus, dass Frauen scheinbar übereilt Entscheidungen getroffen haben – zumindest berichten uns das Beratungsstellen, dass manche es kurz danach, andere Jahre danach bereuen oder in einer Drucksituation gewesen sind, weil sie eben noch nicht ausreichend ihrem eigenen Gefühl getraut haben und sich noch nicht gegen ihre Umwelt durchsetzen konnten.

 

Allein um da so eine cool down- Phase zu ermöglichen und zu ermöglichen, dass zusätzliche Beratungsangebote angenommen werden können, allein dafür scheint eine Bedenkzeit sinnvoll. Eine weitere Forderung ist die Hinweispflicht auf weitere psychosoziale Beratung und Unterstützung. Das sind alles einmal Forderungen, um die Entscheidung einer Frau zu stützen, um die Frau selber zu stützen, zu unterstützen in der Phase des Schwangerschaftskonflikts, innerhalb der ersten drei Monate. Und dann hat die Bürgerinitiative noch eine weitere Stoßrichtung und das ist jene, die dahingeht, dass unsere Rechtsordnung heutzutage die Möglichkeit vorsieht, aus verschiedenen Gründen eine Spätabtreibung durchführen zu dürfen. Da gibt es drei verschiedene Gründe, das nennt man Indikationen. Wenn eine solche Indikation vorliegt, dann kann man auch nach den drei Monaten noch abtreiben, nach unserem Strafgesetzbuch und es ist ganz wichtig zu wissen, dass es da eben drei verschiedene Fälle gibt und die Juristen unterscheiden hier zwischen diesen drei Indikationen die da heißen: Die eine ist fast nicht bekannt, da geht es um den Fall, dass die Schwangere selbst bei der Schwängerung noch unmündig war. Dann gibt es den ganz anderen Fall, wo es um eine gesundheitliche Gefährdung der Frau geht, also entweder eine physische oder eine psychische Gefährdung der Frau und dann gibt es die dritte Indikation und diese liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit einer schweren Behinderung des Ungeborenen diagnostiziert wird. Die erste Indikation der minderjährigen Schwangeren ist gar nicht so das Thema gewesen, aber die zwei weiteren sehr wohl, vor allem deswegen, weil die Mediziner, die diese Indikationen anwenden, gar nicht unterscheiden zwischen der Indikation nach der mütterlichen Gesundheit und der Indikation nach der Behinderung des Kindes. Das hat von Anfang an zu großer Verwirrung geführt.

 

Während die Juristen ganz genau wissen, was sie unter einer Eugenischen oder auch Embryopathischen Indikation verstehen, nämlich jener Indikation, die alleine auf dem Umstand aufbaut, dass beim ungeborenen Kind eine große Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung oder Behinderung diagnostiziert wurde. Diese Indikation nennt man „embryopathisch“ – also am Embryo orientiert oder auch in der juristischen Fachsprache „eugenisch“. Im Unterschied dazu kennen die Juristen eben die mütterlich medizinische Indikation, die sich an der Schwangeren orientiert, am Gesundheitszustand der Schwangeren. Die Mediziner kennen in ihrer Praxis überhaupt nur die medizinische Indikation, sie werfen also praktisch beide Indikationen in einen Topf, nennen das gemeinsam medizinische Indikation und daher war der Aufschrei am Anfang so groß, weil sie gemeint haben, dass die Bürgerinitiative beide Möglichkeiten streichen wollte. Das ist nicht richtig. Es ist #fairändern von Anfang an klar gewesen, dass mit der Streichung allein der embryopathischen Indikation im Grunde nicht wahnsinnig viel gewonnen sein wird, nämlich im Hinblick auf die Anzahl der Abbrüche. Warum? Weil in den meisten Fällen die psychische Gesundheit der Mutter ausreichend Grund dafür liefert, ein Kind – und meistens ein diagnostiziertes, behindestes Kind – spät abzutreiben. De facto war sich #fairändern durchaus bewusst, dass es nicht wirklich zu einer großen Reduzierung der Abtreibungszahlen kommen wird.

 

Aber warum hat sich #fairändern trotzdem dazu entschieden, nur diese Streichung des mittleren Satzes aus dem § 97 Abs. 1 Ziffer 2 zu fordern? Weil #fairändern es als unerträglich empfindet, dass wir eine Rechtsordnung haben, die allein auf Grund des Merkmals der Behinderung zwischen Kindern unterscheidet. Unsere Rechtsordnung macht einen Unterschied bei den ungeborenen Kindern je nachdem, ob sie wahrscheinlich schwer behindert werden oder nicht. Wir dürfen hier juristisch gar nicht von Diskriminierung reden, weil der Diskriminierungstatbestand im juristischen Sinne erst für geborene Kinder gilt. Ich spreche aber immer von einer Ungleichbehandlung und die ist auch für die Ungeborenen zu sehen und daher betone ich hier, das, was bereinigt gehört, ist das Signal der Rechtsordnung im Hinblick auf die ungeborenen Menschen. Denn heute wird hier zwischen „behindert ungeboren“ und „nicht behindert ungeboren“ unterschieden und das scheint uns einer Rechtsordnung nach unseren humanistischen Standards nicht würdig und daher braucht es hier eine Bereinigung. Dass diese de facto keine große Veränderung in den Zahlen bringen wird, war #fairändern durchaus klar und das kennen wir auch aus Deutschland, wo es eine sehr ähnliche Regelung gibt.

 

 

 

Barbara: Ich möchte hier noch kurz etwas anmerken für diejenigen, die zuhören und nicht aus Österreich stammen. #fairändern bezieht sich nur auf die österreichische Rechtsordnung und abgesehen von Luxemburg und Österreich gibt es in jedem Land eine Statistik, egal ob die Abtreibung auf Krankenschein ist oder nicht und auf Grund dessen dann auch eine Motivforschung. Allein Luxemburg und Österreich sind zwei Länder, die keine Statistik haben und wir finden, dass das eigentlich ein Skandal ist, weil für jeden anderen medizinischen Eingriff muss ein Vermerk in der Krankenakte erfolgen, nur bei einer Abtreibung nicht. Die psychischen Auswirkungen einer Abtreibung bekommen wir in unserer Beratungsstelle immer mit. Auch aktuell haben wir einen sehr traurigen Fall von einer Frau, die vor einer Woche abgetrieben hat und deren Hauptbeweggrund dafür der vom Kindesvater ausgeübte Druck war. Er hat alle manipulativen Register gezogen, um sie zur Abtreibung zu bewegen. Nun steht sie alleine da, trauert extrem um ihr abgetriebenes Kind und kommt nun zu uns in die Beratung, um das zu verarbeiten. Wir haben immer wieder solche Frauen, ich werde dazu noch einige eigene Folgen machen, aber deswegen ist eine Statistik so wichtig und ich werde im Laufe des Podcasts auch immer wieder Studien präsentieren, unter anderem auch eine Studie aus Südkorea. Bei dieser Studie wurden Frauen in der Menopause und auch später untersucht hat, die alle an Selbstmordgedanken litten. Es stellte sich heraus, dass eine Frau, die abgetrieben hat, die Selbstmordgedanken nicht mehr los wird, auch nicht durch eine Psychotherapie und auch nicht durch Psychopharmaka. Frauen, die drei oder mehr Fehlgeburten hatten, sehr wohl. Solche Studien werden wir euch noch genauer präsentieren, die wirklich auch den Tatsachenaspekt zeigen und die auch wirklich wissenschaftlichen Standards entsprechen und nicht pseudo- wissenschaftlich sind. Aber das sei jetzt mal dahingestellt, das ist jetzt meine Klammer.

 

Was bedeutet denn juristisch gesehen die psychische Belastung der Frau? Ist das dann im Ermessen des Arztes? Ich meine, die Gynäkologen sind ja keine Psychiater und keine Psychologen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten Frauen nach einer Abtreibung für Folgebehandlungen nicht mehr dort hingehen, wo sie die Abtreibung durchführen ließen, meistens einfach deshalb, weil sie sich dann dort nicht mehr so aufgehoben fühlen. Dadurch wissen ja viele dieser Ärzte, die das dann beurteilen, die wissen ja meistens gar nicht so genau wie es der Frau wirklich geht nach einer gewissen Zeit oder auch mehreren Jahren. 

 

 

 

Frau Dr. Merckens: Ja, das kann ich so global nicht sagen. Ich kenne das nur aus eigenen Gesprächen mit abtreibenden Ärzten. Das scheint diese These zu bestätigen, dass sie selten in Kontakt sind mit diesen Frauen. Dem gegenüber stehen Reproduktionsmediziner, die schon mehr in Kontakt mit Frauen kommen, die abgetrieben haben, da es ja sehr oft der Fall ist, dass Frauen zwar in jungen Jahren schwanger geworden sind, aber später dann Schwierigkeiten haben. Da kommt das Thema dann schon häufig wieder zur Sprache. Insofern finde ich es sehr interessant, dass einer der bekanntesten Reproduktionsmediziner in Österreich, der Herr Prof. Feichtinger (sen.) in einem seiner jüngst erschienenen Bücher durchaus die Begleitmusik mitschwingen lässt, im Falle einer vielleicht etwas zu frühen oder ungeplanten Schwangerschaft sich gut zu überlegen, ob man das Kind vielleicht nicht doch bekommen kann, weil es später möglicherweise nicht mehr so leicht geht. Aus dieser Ecke höre ich das jetzt so für mich zum ersten Mal.

 

Juristisch hat die psychische Verfasstheit der Frau nicht sehr viel Einfluss. Einzig was man sich schon immer wieder fragen kann, in welcher Entscheidungssituation die Frau ist, sowohl bei einer frühen, ungeplanten Schwangerschaft oder auch nach einer positiven Pränataldiagnostik, also einer Schwangerschaftsdiagnostik, bei der eben eine Fehlbildung entdeckt wurde.  Für den Juristen ist immer interessant, ob die Person entscheidungsfähig ist und wenn da ein großer Druck ist, auch in Zusammenhang mit einer reproduktionsmedizinischen Behandlung, wodurch der Druck natürlich noch mehr gesteigert ist, dann kann oft nicht von einer ruhigen, sachlich fundierten Entscheidung gesprochen werden, sondern hier ist es zuerst einmal wichtig, Emotionen und Gefühle zu sortieren, etwas Zeit wirken zu lassen. Darauf drängen auch Psychologen am AKH beispielsweise, die sehr oft mit diesen Diagnosen zu tun haben, gerade auch in Zusammenhang mit einem möglichen Spätabbruch, insofern spielt auch das Psychische hinein. Was mich schon auch fasziniert hat – es kann sein, dass ich es nicht gesehen habe, obwohl ich wirklich versucht hätte, es herauszufinden – ist die Tatsache, dass beim Frauengesundheitsbericht das Thema ‚Psychische Folgen von Abtreibung‘ keine Rolle spielt. Und das hat mich, da ich noch nicht eines Besseren belehrt wurde, doch sehr verwundert. Umso beachtenswerter ist die Entwicklung in Deutschland, wo der dortige Gesundheitsminister Spahn auch mit einer großen kritischen Begleitmusik doch einiges Geld zur Verfügung gestellt hat, um eine umfassende Studie über psychischen Folgen von Abtreibung in Auftrag zu geben. Das können wir auch mit Spannung erwarten und hoffen sehr, dass hier eine ausgewogene und sehr in die Tiefe gehende repräsentative Befragung stattfinden wird.

 

 

 

Barbara: Ja, wir hoffen das auch, denn wir sind in unserem Beratungsalltag ständig damit konfrontiert. Es gibt schon Frauen, die vielleicht kurzfristig eine Erleichterung spüren, manche sogar für eine relativ lange Zeit. Bei vielen Frauen kommt das dann aber spätestens in der Menopause raus, besonders dann, wenn sie tatsächlich danach keine Kinder mehr hatten, wobei es bei manchen auch durch die Geburt eines weiteren Kindes noch einmal hochkommt, weil sie dann auf einmal so Flashbacks haben. Das heißt, es ist natürlich immer auch die Frage, wie diese Studie gemacht wird. Es wäre gut, wenn da ein Gremium wäre, Mediziner wären, die entweder neutral sind oder von allen verschiedenen Varianten sich da zusammentun. Vor allem wäre es sehr wichtig die Langzeitwirkung zu erforschen.

 

 

 

Frau Dr. Merckens: Das ist sicher wichtig. Ich kann mir einfach vorstellen, dass hier das Spektrum der Resonanz sehr weit ist, dass es viele Frauen geben wird, die tatsächlich kaum daran denken oder damit hadern, andere, die immer wieder ein bisschen damit hadern und dann wird sich das in verschiedensten Formen steigern und es wird eben die Fälle geben, wo das schon nachhaltig einen Einfluss hat, sicher immer auch in Kombination damit wie überzeugt die Entscheidung selbst in dem Moment war, wo sie getroffen wurde und wie sich die Umstände, unter denen man die Entscheidung getroffen hat, weiterentwickelt haben. Gerade auch der Partnerverlust in späteren Jahren kann dazu führen, dass man sich fragt, warum habe ich mir damals für diesen Mann das angetan? Jetzt hätte ich das Kind und den Mann habe ich sowieso nicht mehr. Also das sind so Situationen, wo das wieder hervorkommt. Ich denke mir nur, es ist ein blinder Fleck in der Geschichte der Frauengesundheit, wenn man da nicht hinschaut, weil es betrifft mittlerweile so viele von uns, in unserem Umfeld, in unseren Familienverbänden. Ohne das jetzt zu überdramatisieren, denke ich, muss es angeschaut werden und ist einfach auch ein Teil des Themas, das bis jetzt eigentlich noch ein blinder Fleck ist.

 

 

 

Barbara: Das ist sehr wohl so. Gut, gibt es noch etwas, das du hinzufügen möchtest?

 

 

 

Frau Dr. Merckens: Es ist natürlich spannend. Angesichts der derzeitigen politischen Situation ist für #fairändern sind zwar die Ansprechpartner weggebrochen, zumindest was die Regierung betrifft. Es ist schon sehr erstaunlich wie schwierig auch die einfachsten Forderungen umzusetzen sind. Während sich das Familienministerium positiv zu einer Statistik und Motiverhebung geäußert hat, hat das Gesundheitsministerium abgeblockt. Man wird sehen wie das jetzt weitergeht. Die Bürgerinitiative selbst wird weitergetragen in eine neue Gesetzgebungsperiode und bekommt einfach nur eine neue Nummer und das Thema kann dann weitergehen. Nichtsdestotrotz, egal ob jetzt diesen Forderungen entsprochen wird oder nicht, gibt es sehr viel Handlungsbedarf im Bereich der Unterstützung von Frauen und ihren ungeborenen Kindern. Das merke ich gerade jetzt, zu tun gibt es immer genug, egal ob wir jetzt gerade eine im Amt stehende Regierung haben oder nicht und daher ist jede Unterstützung sehr gewünscht.

 

Ganz sicher ist jeder von uns aufgerufen in seinem persönlichen Umfeld so zu wirken, dass sich zum einen eine Frau an einen wenden würde im Moment des Schwangerschaftskonflikts oder eben auch tatsächlich Hilfe und Unterstützung erfahren kann und ja, die Signale und Maßnahmen, die wir aussenden, sind da sicher maßgebend, um einer Frau in so einem Moment zu helfen. Das bleibt immer aktuell.

 

Barbara: Dann bitte ich euch, liebe Hörer, solltet ihr aus Österreich sein: Es wäre wirklich super, wenn ihr diese Bürgerinitiative auch unterzeichnen würdet. Es gibt noch die Online-Petition, ich werde sie in den Show-notes verlinken und bitte euch wirklich auch um Unterstützung für diese Petition, weil es eine Sache ist, die wir aus unserem Beratungsalltag tagtäglich auch mitbekommen, dass das einfach echt nötig ist, gerade die Motivforschung, weil wir uns dann nämlich mit sachlichen Argumenten und Tatsachenberichten an die Regierung wenden können und so manche Bedingungen für Alleinerziehende vielleicht verbessert werden können oder auch für Frauen, die gerade ein Kind bekommen haben und relativ schnell wieder schwanger geworden sind und sich da im Stich gelassen fühlen. Wir wollten eigentlich eine Gesellschaft sein, die füreinander da ist und es spricht nicht für uns, dass Frauen sich in solchen Situationen alleine gelassen fühlen und ihr Umfeld sie zur Abtreibung drängt.

 

Soviel dazu, ich wünsche euch trotz des Themas einen wunderschönen Abend, eine gute Nacht oder einen wunderschönen Morgen!

 

Eure Rosa Blume

 

P.S: Falls ihr die Petition unterschreiben wollt, könnt ihr das hier tun: https://fairändern.at

 

P.S: Falls ihr eine Schwangerschaftskonfliktberatung wünscht, könnt ihr euch sehr gerne an uns wenden.

0043-664-200 466 bzw. beratung@lebensbewegung.at

 

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