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Adoption - eine Option - Arten der Adoption

Photo by Joshua Clay on Unsplash
Photo by Joshua Clay on Unsplash

 

 

Liebe Leserinnen und Leser!

 

Heute geht es weiter mit dem Thema zur Adoption.

 

 

 

Was ist eine Inkognito Adoption?

 

Bei der Inkognito Adoption werden die Wünsche der leiblichen Mutter bei der Auswahl der Adoptiveltern berücksichtigt. Das soll Dir auch dabei helfen deine Entscheidung für eine Adoption zu treffen. Du erfährst einige Eckdaten von den Adoptiveltern, wie z.B. Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder.

 

 

 

Was bedeutet eine Inkognito Adoption für Dich?

 

 

 

Du bekommst keine Informationen über die Wohnadresse oder den Namen der Adoptiveltern. Das Kind lebt bei der Inkognito Adoption bei den Adoptiveltern und lernt die leibliche Mutter nicht kennen. Du kannst Dich jedoch beim Jugendamt über das Wohlergehen und die weitere Entwicklung Deines Kindes erkundigen.

 

Wenn das Kind volljährig ist, besteht die Möglichkeit über eine Auskunft, wer seine leibliche Mutter ist. Diese kann einer eventuellen Kontaktaufnahme zustimmen, muss es aber nicht.

 

Ein Großteil der Mütter entscheidet sich bei einer Adoption für die Inkognito Adoption.

 

 

 

Was genau ist eine halboffene Adoption?

 

Die halboffene Adoption ist im Prinzip eine Mischform aus offener und Inkognitoadoption.

 

 

 

Anfänglich verfügt die leibliche Mutter hierbei über keine Informationen, von welcher Familie ihr Kind aufgenommen wurde. Das Kind lebt bei der halboffenen Adoption bei den Adoptiveltern und lernt die leibliche Mutter nur dann kennen, wenn diese es auch wünscht.

 

 

 

Wie lerne ich das Kind kennen?

 

 

 

Auf Wunsch von einer der beiden Parteien kann von der zuständigen Jugendwohlfahrtsbehörde (die Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat und in Wien das Amt für Jugend und Familie) ein Kontakt zwischen Adoptiveltern und der leiblichen Mutter hergestellt werden. Der Kontakt mit dem Kind ist normalerweise geringer als bei einer offenen Adoption.

 

 

 

Hier kann es zum Beispiel zu dem reinen Austausch von Briefen und Fotos des Kindes kommen. Dies kann auch passieren, ohne dass die leibliche Mutter die Identität der Adoptiveltern erfährt. Es besteht aber auch die Möglichkeit zu einem Treffen mit Kind, Adoptiveltern und leiblicher Mutter in neutraler Umgebung.

 

 

 

 

 

Was genau ist eine offene Adoption?

 

Bei einer offenen Adoption lernen die leibliche Mutter und die Adoptiveltern einander kennen. Als Mutter erfährst Du also, wo und bei wem Dein Kind aufwächst.

 

 

 

Kontakt auch nach dem Adoptionsverfahren

 

 

 

Du hast bei dieser Form der Adoption die Möglichkeit, den Kontakt zu Deinem Kind und den Adoptiveltern zu pflegen. Dieser Kontakt ist meistens explizit erwünscht und wird aktiv unterstützt. Daher ist es auch möglich regelmäßige Besuche zu vereinbaren.

 

 

 

Arten der offenen Adoption

 

 

 

Es gibt aber unterschiedliche Arten der offenen Adoption für die Du Dich entscheiden kannst. Hier wird vor allem zwischen dem Grad der Offenheit unterschieden. Du kannst Dich dafür entscheiden die Adoptiveltern nur am Anfang, z.B. vor der Geburt zu treffen oder wirklich kontinuierlich persönlichen Kontakt zu der gewählten Familie und zu Deinem Kind zu halten. Das ist ganz alleine Deine Entscheidung!

 

Insgesamt entscheiden sich ca. 30% der leiblichen Mütter bei einer Adoption für die offene Adoption.

 

 

 

In unserer Beratung hatten wir einmal einen Fall, wo eine junge Frau danach fragte, ob ihre Cousine, die mit ihrem Mann keine Kinder bekommen konnte, ihr Kind adoptieren dürfte. So ein Fall wäre ein sehr gutes Beispiel für eine „offene Adoption“. Da das Kind so zu sagen in der Familie bleibt, kann eine Beziehung zwischen Mutter und Kind bestehen bleiben, das Sorgerecht und den ständigen Wohnsitz haben aber die Adoptiveltern. In dem oben beschriebenen Fall eben die Cousine und ihr Cousin.

 

 

 

ACHTUNG

 

Derartige Vereinbarungen zwischen der freigebenden Mutter und den Adoptiveltern können jedoch nicht eingeklagt werden.

 

Suche nach den leiblichen Eltern

 

Ab dem 14. Geburtstag hat das Adoptivkind grundsätzlich die Möglichkeit, bei Gericht bzw. beim Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder in Wien beim Amt für Jugend und Familie Einsicht in seine Akten zu nehmen. Die Adoptierten müssen jedoch auch akzeptieren, wenn die leiblichen Eltern eventuell keinen Kontakt mehr haben wollen.

 

HINWEIS

 

Eine Adoption wird im Geburtenbuch beim zuständigen Standesamt eingetragen. Daher wird empfohlen, sich zuerst an das Standesamt des Geburtsortes und erst danach an das zuständige Gericht und den Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, zu wenden.  

 

 

 

Solltet ihr in einer solchen Situation sein, dass ihr euch ernste Gedanken darüber macht euer Kind zur Adoption frei zu geben, dann könnt ihr euch gerne an uns wenden und wir beraten euch und helfen euch in der Entscheidungsfindung.

 

 

 

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Vielen Dank!

 

Für heute bleibt mir nur noch euch einen wunderschönen Tag, eine gute Nacht oder einen wundervollen Morgen zu wünschen!

Eure Rosa Blume

 

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