
Liebe Leserinnen und Leser!
Heute geht es um das Thema Familienhärteausgleich und heute will ich euch speziell etwas über Hochwasserhilfen und auch Ansprechpartnern zu den jeweiligen Themen erzählen.:
Familienhärteausgleich
Geldaushilfen für Familien in Notlage
Familienhärteausgleich
Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation können gewährt werden, wenn:
- eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall...) ausgelöst wurde
- Familienbeihilfe bezogen wird
- Österreichische Staatsbürgerschaft gegeben ist (Zuwendungen sind auch an EU-Bürger, Flüchtlinge und Staatenlose möglich)
- alle anderen Möglichkeiten nicht ausreichen (Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, …)
Ein Ansuchen wäre (schriftlich oder per E-Mail) an das Bundeskanzleramt zu stellen.
Für eine möglichst rasche Abwicklung Ihres Ansuchens wird empfohlen, das dafür vorgesehene Antragsformular auszudrucken, auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen einzusenden.
Statistik: Im Jahr 2017 wurden 119 Zuwendungen von insgesamt 297.932 € zugesagt. Die durchschnittliche Zuwendungshöhe betrug 2.504 € (301 bis 15.000). Die Höhe der Zuwendung hängt im Wesentlichen vom Ausmaß des nicht zu bewältigenden finanziellen Problems ab.
Hochwasserhilfen
Unterstützungsmöglichkeiten bei Hochwasserereignissen
Hochwasserereignisse - Überschwemmungen, Vermurungen - stellen nicht nur ein bedrohliches Naturereignis dar, sondern sind in den meisten Fällen nur teilweise durch Versicherungsleistungen gedeckt bzw. hinsichtlich der Höhe der Entschädigung limitiert.
Üblicherweise werden die betroffenen Haushalte vom Katastrophenfonds unterstützt, zum Teil sind auch Unterstützungen aus dem Sozialbereich möglich.
Betroffene Familien können bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen (Familienbeihilfe, Staatsbürgerschaft) auch aus dem Familienhärteausgleich eine Zuwendung erhalten. Maßgeblich ist dabei, dass sowohl die erhaltenen Entschädigungen und Unterstützungen als auch vorhandenen Eigenmittel nicht ausreichen um die lebensnotwendigen Gegenstände und Sanierungsarbeiten zu finanzieren und eine Fremdfinanzierung nicht leistbar bzw. nicht möglich ist.
Unterstützungen für Zweitwohnsitze sind jedoch nicht möglich.
Neben dem Antragsformular und den dazu erforderlichen Belegen sind in einem solchen Fall auch folgende Unterlagen vorzulegen:
- Schadensprotokoll der Gemeinde bzw. des Katastrophenfonds
- Versicherungsvertrag für das betroffene Objekt sowie Feststellung der Schadenshöhe und der Entschädigungsleistung
- Entscheidungen des Katastrophenfonds sowie anderer unterstützender Stellen
- Detaillierter Kostenvoranschlag bzw. Rechnungen für die Behebung der wesentlichen Schäden
- Anbote bzw. Rechnungen zur Wiederbeschaffung von benötigten Gegenständen
Ansprechpartner und Antragsformular
Sollten die geschilderten Voraussetzungen auf Sie zutreffen, finden Sie in der nachfolgenden Liste entsprechend den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens Ihre persönliche Referentin.
Sie haben auch die Möglichkeit, durch Anklicken des nachstehenden Links eine E-Mail an den Familienhärteausgleich zu senden. Für die Antragstellung steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung, welches Sie zu diesem Zweck ausdrucken und vollständig ausgefüllt und unterfertigt per Post oder per E-Mail an den Familienhärteausgleich senden müssten.
Bitte die Erläuterungen auf der letzten Seite des Antragsformulares genau durchlesen!
Die E-Mail und die Telefonnummern findet ihr hier!
Für heute wünsche ich euch nun einen wunderschönen Tag, eine wunderschöne Nacht, einen schönen Abend!
Eure Rosa Blume
P.S:
Bundeskanzleramt
Abteilung V/4, Familienhärteausgleich
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
Tel. Auskünfte : (01) 53115
gebührenfrei auch über das Familienservice
(0800 240 262 / Mo-Do 9-15 Uhr) möglich