
Heute geht es weiter mit unserer Serie zur Familienbeihilfe.
Wie hoch ist die Familienbeihilfe?
Die allgemeine Familienbeihilfe beträgt 109,70€ (einschließlich des Kinderabsetzbetrages von 58,40€ 168,10€) pro Kind und Monat und erhöht sich, wenn das Kind bestimmte Altersgrenzen überschreitet; es ist hierfür kein gesonderter Antrag notwendig.
Altersstaffelung
Die Familienbeihilfe beträgt für ein
- Ab Geburt 114€
- Kind ab 3 Jahren 121,90 €
- Kind ab 10 Jahren 141,50 €
- Kind ab 19 Jahren 165,10 €
Geschwisterstaffelung
Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie
a) für 2 Kinder gewährt wird, um 7,1 Euro für jedes Kind,
b) für 3 Kinder gewährt wird, um 17,4 Euro für jedes Kind,
c) für 4 Kinder gewährt wird, um 26,5 Euro für jedes Kind,
d) für 5 Kinder gewährt wird, um 32 Euro für jedes Kind,
e) für 6 Kinder gewährt wird, um 35,7 Euro für jedes Kind,
f) für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um 52 Euro für jedes Kind.
ACHTUNG!
Beziehen beide im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteile aufgeteilt die Familienbeihilfe für ihre Kinder, kann der der Gesamtkinderzahlt entsprechende Betrag der Mehrkindstaffel nur dann zuerkannt werden, wenn ein Elternteil zu Gunsten des anderen Elternteiles auf den Bezug der Familienbeihilfe verzichtet, also ein Elternteil für alle Kinder die Familienbeihilfe bezieht.
Zuschlag wegen Behinderung eines Kindes
Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 155,9 Euro pro Monat.
Schulstartgeld
Im Zuge der Auszahlung der Familienbeihilfe für den September wird ein Schulstargeld in der Höhe von 100€ für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren gewährt. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich, da dieses Schulstartgeld gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September automatisch zur Auszahlung gelangt.
Kinderabsetzbetrag
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird – ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich wäre – auch der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40€ pro Kind und Monat ausgezahlt.
Es handelt sich hier um keine Familienbeihilfe, sondern um einen Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt und über das allgemeine Budget finanziert wird.
Mehrkindzuschlag: Es steht ein Mehrkindzuschlag von 20 Euro monatlich für jedes ständig im Bundesgebiet beziehungsweise im EU-Raum lebende dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wurde. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Jahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, die Höhe von 55 000 Euro nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung zu beantragen. Der Mehrkindzuschlag wird vom nachfolgenden Familienbeihilferechner nicht erfasst.
http://familienbeihilfenrechner.bmfj.gv.at/
Hier ein kleines Rechenbeispiel:
1. Kind: unter 1 Jahr
Familienbeihilfe € 131,40
Kinderabsetzbetrag € 58,40
2. Kind:3 Jahre
Familienbeihilfe € 139,30
Kinderabsetzbetrag € 58,40
3. Kind: 5 Jahre
Familienbeihilfe € 139,30
Kinderabsetzbetrag € 58,40
Gesamt
€ 585,20
Hinzu kommt nun noch die Geschwisterstaffelung für 3 Kinder, also 17,40€, damit sind es insgesamt: 52,20€ zusätzlich und alles zusammen dann: 637,40€ für diese 3 Kinder.
Zusätzlich noch die 20€ Mehrkindzuschlag für das 3. Kind, also 20€ zusätzlich, ergibt 657,40€ für diese Familie.
Wichtig:
Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Einzelfalles, zur Meldung einer Änderung Ihrer Daten (Kontonummer, Adresse etc.) oder wegen Bestätigungen über den Bezug der Familienbeihilfe direkt an Ihr Wohnsitzfinanzamt, das Angelegenheiten der Familienbeihilfe vollzieht.
Die Fachabteilung des BKA ist für allgemeine Rechtsfragen erreichbar.
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Hinblick auf die große Anzahl der Anspruchsberechtigten (1,1 Millionen und 1,8 Millionen Kinder) nicht zu jedem Einzelfall eine Auskunftserteilung erfolgen kann.
Soviel heute zur Familienbeihilfe. Ich finde wirklich, dass die Familienbeihilfe eine sehr wertvolle Unterstützung für die Familien bringt.
Nächste Woche geht es weiter mit unserer Serie zur Familienbeihilfe.
Bis dahin wünsche ich euch aber einen wunderschönen Tag, eine gute Nacht oder einen wundervollen Morgen!
Eure Rosa Blume
Hier weiter Links zur Serie:
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