Liebe Leserinnen und Leser!
Heute beginnen wir eine Serie. Diesmal geht es um die Familienbeihilfe. Was ist die Familienbeihilfe überhaupt, wie hoch, wo muss ich sie beantragen, welche Voraussetzungen gibt es dazu und vieles mehr. All diese Fragen möchten wir euch in dieser Serie zur Familienbeihilfe beantworten.
Was ist überhaupt die Familienbeihilfe?
Die Familienbeihilfe ist auch unter dem Stichwort Kinderbeihilfe bekannt. Sie ist eine Beihilfe für Eltern, die Kinder haben und erziehen, um sie finanziell zu unterstützen. Sie wird jedem gewährt, der oder die in Österreich lebt und die Kinder in Österreich erzieht.
Sie wurde 1955 eingeführt und seitdem immer wieder verändert und erhöht. Die Idee dabei ist es den Familien mit Kindern einen finanziellen Ausgleich zu gewähren, da die Kindererziehung, neben der großen Freude, die sie bereitet, auch eine finanzielle Mehrbelastung bringt. So hat sich der Staat Österreich gedacht hier für einen Ausgleich zu sorgen.
Sie gilt bis zur Volljährigkeit bzw. dem Ende der ersten Berufsausbildung oder dem 24. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Bezug bis zum 25. Lebensjahr des Kindes möglich.
Das Ziel dabei ist es die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und den Familien die Angst vor finanziellen Schwierigkeiten wegen einem oder mehrerer Kinder zu nehmen. So gibt es z.B. einen zusätzlichen Betrag für jedes Geschwisterkind, der mit der Anzahl der Kinder auch immer größer wird. Ebenso erhöht sich der Betrag mit dem zunehmenden Alter der Kinder. So ist gewährleistet, dass Familien keine Angst davor haben müssen, wenn sie Kinder bekommen.
Wer hat Anspruch auf die Familienbeihilfe?
Grundsätzlich haben die Eltern Anspruch auf Kinderbeihilfe. Bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages bleibt das Einkommen der Eltern – anders als bei sonstigen staatlichen Leistungen – unberücksichtigt.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Eltern, die österreichische Staatsbürger sind
- Ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben
- Deren Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet liegt.
ACHTUNG.
- Sonderregelungen für EU-Staatsangehörige
- Besondere Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige
- Sonderregelungen für Kinder, die im Ausland leben
Diese Sonderregelungen werden wir in einer gesonderten Folge behandeln.
Die Kinder, für die die Familienbeihilfe bezogen werden soll, müssen im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben; sind die Kinder aus dem Haushalt der Eltern bereits ausgeschieden, ist es zumindest erforderlich, dass die Eltern überwiegend den Unterhalt für sie bestreiten.
Kinder im Sinne des Gesetzes sind die leiblichen Nachkommen (also auch Enkelkinder), Wahlkinder und deren Nachkommen, Stiefkinder und Pflegekinder.
Wie lange kann die Familienbeihilfe bezogen werden?
Ein Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes.
In Ausnahmefällen kann die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden. Das ist dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes
- Der Präsenz- Ausbildungs- oder Zivildienst abgeleistet ist oder gerade abgeleistet wird,
- Eine Schwangerschaft besteht oder ein Kind geboren wurde,
- Eine erhebliche Behinderung des Kindes vorliegt, oder
- Das Kind einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle ausgeübt hat.
Darüber hinaus ist eine Verlängerung des Bezuges der Familieneihilfe möglich bei Studien von mindestens 10 Semestern Dauer, wenn es in dem Kalenderjahr begonnen wurde, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat
- Bei Einhaltung der Mindeststudienzeit
- Bis zum erstmöglichen Studienabschluss
Für erwerbsunfähige Kinder gibt es keine Altersgrenze, die Familienbeihilfe wird ohne altersmäßige Beschränkung ausgezahlt.
Soweit zum ersten Teil über die Familienbeihilfe! Im nächsten Teil gehe ich auf die Höhe der Familienbeihilfe ein.
Für heute wünsche ich euch aber einen wunderschönen Morgen, eine gute Nacht, einen wunderschönen Tag!
Eure Rosa Blume
Hier noch ein paar weiterführende Links:
https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbeihilfe0/familienbeihilfe.html
https://www.finanz.at/steuern/familienbeihilfe/
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080714.html
weitere Links zur Familienbeihilfe:
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