![]() |
||||||||||||||
Spenden an die Österreichische Lebensbewegung sind mit 29.6.2011 von der Steuer absetzbar.
Im März 2010 hat der Österreichische Nationalrat die Rahmenbedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für gemeinnützige Organisationen beschlossen. Und so funktioniert die Spendenabsetzbarkeit für 2011 1) Spenden können immmer nur von jener Person beim Finanzamt geltend gemacht werden, von deren Konto die Spenden überwiesen oder abgebucht wurden. 2) Anonyme Spenden können nicht steuerlich abgesetzt werden! Bitte geben Sie unbedingt gut lesbar Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. 3) Jede Spende kann nur 1 x abgesetzt werden, das heißt entweder als private oder als Firmenspende. Einzahlungsbelege (im Original) aufheben! Sammeln Sie unbedingt Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc. Machen Sie Ihre Spenden beim Jahresausgleich geltend! Sie erhalten je nach Höhe Ihres Einkommens bis zu 50 % Ihrer Spende vom Finanzamt refundiert. Wieviel bekomme ich vom Finanzamt refundiert? Die Spendenabsetzbarkeit gilt für Angestellte, Arbeiter, Pensionisten und Unternehmer und wird jeweils nach der Einkommens- bzw. Lohnsteuer gestaffelt: Hatten Sie ein Jahreseinkommen von Wie kann ein Unternehmen eine Spende beim Finanzamt geltend machen? 1.) Als Firma können Sie Geldspenden als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung geltend machen. 2.) Das Finanzamt kann einen Zahlungsbeleg für Ihre Spende einfordern. 3.) Ihre Spenden sind bis zu einer Höhe von maximal 10 % des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres absetzbar. Beachten Sie auch die Informationen auf der website des Bundesministeriums für Finanzen.
|
||||||||||||||