Ausschuss des Europarates
       
 
 

 

Am 18.3.2008 hat der Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern des Europarats eine Resolution angenommen, die den Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention „Recht auf Leben“ (Artikel 2: Recht auf Leben) ad Absurdum führt. Der von der SPÖ Abgeordneten Gisela Wurm eingebrachte Antrag fordert unter anderem die ungehinderte Ausübung des „Rechts auf Abtreibung“ und deren staatliche Finanzierung. Während in der Menschenrechtskonvention das Recht jedes Menschen auf Leben garantiert wird (ausgenommen Todesstrafe, Verteidigung gegen rechtswidrige Gewalt, rechtmäßige Freiheitsbeschränkung, Niederschlagung von Aufruhr) fordert die Resolution ein Recht auf Abtreibung, das heißt ein Recht auf Tötung ungeborener unerwünschter Kinder.
Obwohl sich die Faktion der Europäischen Volkspartei gegen eine derartige Forderung ausspricht, wurde die Resolution im Ausschuss mit 21 von 25 Stimmen angenommen.

Erheben Sie Ihre Stimme gegen diesen Rückschritt in der Entwicklung der Menschenrechte und schreiben Sie eine Email an Ihre Abgeordneten:

SPÖ
gisela.wurm@spoe.at,
ana.blatnik@parlament.gv.at,
albrecht.konecny@parlament.gv.at,
christine.muttonen@parlament.gv.at,
andreas.schieder@spoe.at

ÖVP
fritz.neugebauer@oeaab.com,
karl.donabauer@parlament.gv.at,
karin.hakl@parlament.gv.at,
harald.himmer@alcatel-lucent.at

FPÖ
gerhard.kurzmann@parlament.gv.at

BZÖ
peter.mitterer@parlament.gv.at

Grüne
michaela.sburny@gruene.at

Links:
Veröffentlichung der Resolution auf der Homepage des Europarates

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