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Am 18.3.2008 hat der Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern des Europarats eine Resolution angenommen, die den Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention „Recht auf Leben“ (Artikel 2: Recht auf Leben) ad Absurdum führt. Der von der SPÖ Abgeordneten Gisela Wurm eingebrachte Antrag fordert unter anderem die ungehinderte Ausübung des „Rechts auf Abtreibung“ und deren staatliche Finanzierung. Während in der Menschenrechtskonvention das Recht jedes Menschen auf Leben garantiert wird (ausgenommen Todesstrafe, Verteidigung gegen rechtswidrige Gewalt, rechtmäßige Freiheitsbeschränkung, Niederschlagung von Aufruhr) fordert die Resolution ein Recht auf Abtreibung, das heißt ein Recht auf Tötung ungeborener unerwünschter Kinder. Erheben Sie Ihre Stimme gegen diesen Rückschritt in der Entwicklung der Menschenrechte und schreiben Sie eine Email an Ihre Abgeordneten: SPÖ ÖVP FPÖ BZÖ Grüne Links:
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